Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verwaltungshistorische, organisationstheoretische und verwaltungsorganisationsrechtliche Aspekte
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Beschreibung:

Kirste, StephanStephan Kirste, Univ.-Prof. Dr. jur., Inhaber des Lehrstuhls für Rechts- und Sozialphilosophie an der Universität Salzburg. Präsident der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR). Wichtigste Publikationen: Die Zeitlichkeit des positiven Rechts und die Geschichtlichkeit des Rechtsbewußtseins, Berlin 1998. - Einführung in die Rechtsphilosophie. Darmstadt 2010. - Geschichte der Rechtsphilosophie der Neuzeit (im Erscheinen), Baden-Baden. Forschungsschwerpunkte: Theorie der Rechtswissenschaften, Ideengeschichte der Rechtsphilosophie, Recht und Zeit, Gerechtigkeit, Menschenrechte.
Die Untersuchung legt eine organisationstheoretisch und verwaltungshistorisch untermauerte Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts als einer Form von Verwaltungsorganisation vor. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts unterscheidet sich von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts nicht durch die Art der Aufgaben oder die Form ihrer Erledigung (Selbstverwaltung als eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung), sondern durch die Ausdifferenzierung ihrer Organisationsstrukturen (Selbstverwaltung durch Mitgliederpartizipation) aufgrund der Einbeziehung gesellschaftlicher Potentiale zur Selbstorganisation in die öffentliche Verwaltung. Von dieser Grundstruktur aus können sowohl die Möglichkeiten der Körperschaft zur Bürgeraktivierung als auch die Vielfalt ihrer Erscheinungsformen systematisiert werden.

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