Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögenszuordnungszuständigkeitsübertragungsverordnung - VZOZÜV)

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Text der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögenszuordnungszuständigkeitsübertragungsverordnung - VZOZÜV), Stand: 02.03.2013.

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