Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 2. Auflage

Vereinfachte Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke
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ISBN-13:
9783962760342
Veröffentl:
2021
Erscheinungsdatum:
30.09.2021
Seiten:
165
Autor:
Johannes Riepolt
Gewicht:
212 g
Format:
189x127x11 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig.Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig. Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerrecht und Rechnungswesen in Nürnberg und Köln. Bei DATEV verantwortet er den Bereich Produktstrategie und Anforderungsmanagement für das Geschäftsfeld Rechnungswesen. Dazu ist er ehrenamtlich u. a. als Vorstandsvorsitzender der ECM-Compliance-Initiative im Bitkom sowie als Leiter des Competence Centers Geschäftsprozesse und Compliance im Forum elektronischer Rechnung Deutschland (FeRD) tätig.
1Einleitung2Anwendungsbereich der Einnahmen-Überschuss-Rechnung2.1Vorbemerkung2.2Einzelunternehmen2.2.1Gewerbliche Betriebe2.2.1.1Handelsrechtliche Buchführungspflicht2.2.1.2Steuerrechtliche Buchführungspflicht2.2.2Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe2.2.3Freiberufliche Betriebe2.3Personengesellschaften2.4Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften2.5Anwendung der Einnahmen-Überschuss- Rechnung3Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung3.1Allgemeine Grundsätze3.2Abgrenzung relevanter Größen der Gewinnermittlung3.2.1Betriebsvermögen3.2.2Betriebseinnahmen und Zuflussprinzip3.2.3Betriebsausgaben und Abflussprinzip3.3Aufzeichnungspflichten und deren Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit3.3.1Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen3.3.2Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen3.3.3Formale Anforderungen an Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung4Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung4.1Vorbemerkung4.2Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen4.3Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen4.4Durchlaufende Posten4.5Darlehen4.5.1Behandlung beim Darlehensnehmer4.5.2Behandlung beim Darlehensgeber4.6Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens4.6.1Hintergrund4.6.2Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens4.6.2.1Geringwertige Wirtschaftsgüter4.6.2.2Sammelposten4.6.2.3Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Substanzverringerung (AfS)4.6.3Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und vergleichbare Wirtschaftsgüter4.7Einlagen und Entnahmen4.8Steuerfreie Betriebseinnahmen und nichtabziehbare Betriebsausgaben5Wechsel der Gewinnermittlungsmethode5.1Vorbemerkung5.2Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung5.2.1Anwendungsfälle5.2.2Vorgehensweise5.2.3Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns5.2.4Besteuerung des Übergangsgewinns5.3Von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung5.3.1Anwendungsfälle5.3.2Vorgehensweise5.3.3Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns5.3.4Besteuerung des Übergangsgewinns6Besteuerungsverfahren bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung6.1Begünstigungen im Rahmen der Einkommensteuer6.1.1Hintergrund6.1.2Steuerfreie Rücklagen6.1.2.1Steuerfreie Rücklagen nach6c EStG6.1.2.1.1Voraussetzungen6.1.2.1.2Wirkung6.1.2.2Steuerfreie Rücklagen nach R 6.6 EStG6.1.2.2.1Voraussetzungen6.1.2.2.2Wirkung6.1.3Investitionsabzugsbetrag nach7g EStG6.1.3.1Voraussetzungen6.1.3.2Wirkung6.1.4Sonderabschreibungen nach7b EStG6.1.4.1Voraussetzungen6.1.4.2Wirkung6.1.5Sonderabschreibungen nach7g EStG6.1.5.1Voraussetzungen6.1.5.2Wirkung6.2Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer6.2.1Hintergrund6.2.2Kleinunternehmer6.2.2.1Voraussetzungen6.2.2.2Wirkung6.2.3Istbesteuerung6.2.3.1Voraussetzungen6.2.3.2Wirkung6.2.4Durchschnittsatzbesteuerung6.2.4.1Voraussetzung6.2.4.2Wirkung6.3Deklaration der Einkommensteuer6.3.1Struktur der Einkommensteuererklärung6.3.2Hauptvordruck (Anlage EÜR)6.3.2.1Allgemeine Angaben6.3.2.2Gewinnermittlung6.3.2.2.1Betriebseinnahmen6.3.2.2.2Betriebsausgaben6.3.2.3Ermittlung des Gewinns6.3.2.4Anlageverzeichnis EÜR (Anlage AVEÜR)6.3.3Anlage SZE als zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen6.3.4Zusätzliche Angaben bei Personengesellschaften6.3.4.1Hintergrund6.3.4.2Anlage SE zur Anlage EÜR6.3.4.2.1Grundlegende Informationen6.3.4.2.2Inhaltliche Informationen6.3.4.3Anlage AVSE zur Anlage EÜR6.3.4.4Anlage ER zur Anlage EÜR6.3.4.4.1Grundlegende Informationen6.3.4.4.2Inhaltliche Informationen7Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen7.1Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung7.2Kreditvergabe und Datenübermittlung an Banken (EÜR-Taxonomie)7.2.1Grundlagen zu XBRL7.2.2Aufbau und Inhalt der EÜR-Taxonomie7.2.2.1Vorbemerkung7.2.2.2Aufbau der EÜR-Taxonomie7.2.2.2.1GCD-Modul7.2.2.2.2Dokumentinformati
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein.In der Neuauflage wurden insbesondere einzelne Aspekte wie GoBD, Sonderabschreibungen (neue7b, 7c EStG), EÜR-Taxonomie, Kleinunternehmergrenze und der Bezug zu den Steuerformularen an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

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