Kassenführung in der Gastronomie

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ISBN-13:
9783962760786
Veröffentl:
2023
Erscheinungsdatum:
01.10.2023
Seiten:
178
Autor:
Gerd Achilles
Gewicht:
216 g
Format:
191x127x13 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Der Autor ist seit fast 20 Jahren Betriebsprüfer des Landes NRW und überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst, u.a. bei Gewerbebetrieben, gemeinnützigen Organisationen und der öffentlichen Hand. In dieser Eigenschaft schult er Themen rund um die Kassenführung innerhalb der Oberfinanzdirektion NRW und ist zudem Gastdozent für "Risikomanagement bei Bargeschäften" an der Bundesfinanzakademie (BFA).Außerhalb der Finanzverwaltung betätigt er sich als Autor diverser Fachbücher und Publikationen sowie als Referent für Kassenführung, Verfahrensdokumentation und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
1 Einführung in die Thematik1.1 Vorbemerkungen1.2 Ordnungsmäßigkeit von Büchern und Aufzeichnungen1.2.1 Grundsätzliche Anforderungen1.2.2 Konkretisierungen für elektronische Aufzeichnungen1.3 Grundaufzeichnungen1.4 Kassenbuch1.4.1 Grundsätze1.4.2 Formen des Kassenbuchs1.4.3 Führung des Kassenbuchs in Registrier- und PC-Kassen1.5 Freiwillige Aufzeichnungen1.5.1 Grundsatz1.5.2 Aufzeichnungen über den Wareneinsatz1.5.3 Schlechte Ertragslage1.5.4 Reservierungsbücher - Pflicht oder Kür?2 Arten der Kassenführung2.1 Welche Möglichkeiten hat der Gastronom?2.2 Neben- und Unterkassen2.2.1 Garderobe2.2.2 Agenturkassen2.2.3 Geschlossene Ladenkasse2.2.4 Aufbewahrung im Safe oder Schließfach2.2.5 Online-Bestellsysteme3 Steuerliche Ordnungsvorschriften (

¿145 - 147 AO)3.1 Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit3.2 Grundsatz der Vollständigkeit3.2.1 Identität der Vertragspartner3.2.2 Detailtiefe von Einzelaufzeichnungen3.2.3 Bildung von Warengruppen3.2.4 Behandlung von Pfandgeldern3.3 Grundsatz der Richtigkeit3.4 Grundsatz der Zeitgerechtheit3.5 Grundsatz der Geordnetheit3.6 Grundsatz der Unveränderbarkeit3.6.1 Allgemeines3.6.2 Sicherstellung der Unveränderbarkeit3.7 Offene Ladenkasse (OLK) ohne Einzelaufzeichnungen3.7.1 Begriff der Waren3.7.2 Identität der Kunden3.7.3 Trennung der Entgelte3.7.4 Nebeneinander von Registrierkasse und offener Ladenkasse3.7.5 Systematik von Kassenberichten3.7.6 Formerfordernisse des Kassenberichts3.7.7 Gefahr der Überbesteuerung3.8 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen3.9 Anwendung auf Non-Profit-Organisationen (NPO)4 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- & Vorlagepflichten bei elektronischen Aufzeichnungssystemen4.1 Vorbemerkungen4.2 Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung4.3 Verfahrensdokumentation4.3.1 Grundsätze4.3.2 Internes Kontrollsystem (IKS)5 Der Tagesabschluss des Gastwirts5.1 Dokumentation der Tageseinnahme5.2 Geldzählung und Zählprotokolle5.2.1 Grundsätzliches5.2.2 Kassensturzfähigkeit5.2.3 Zählprotokolle5.3 EC- und Kreditkartenzahlungen5.4 Trinkgelder5.5 Privatentnahmen und Privateinlagen5.5.1 Belegpflicht5.5.2 Ungeklärte Einlagen5.6 Geldtransit5.7 Kassenverluste durch Diebstahl5.8 Privat verauslagte Aufwendungen5.9 Gutscheine5.10 Vereinnahmung von Betriebseinnahmen durch Auslieferungsfahrer6 Kassenführung bei Gewinnermittlung nach
¿4 Abs.¿3 EStG7 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Kassenführung7.1
¿158 AO - das Einfallstor zur Schätzung7.2 Schätzung bei formell nicht ordnungsgemäßen Aufzeichnungen7.3 Schätzung bei formell ordnungsgemäßen Aufzeichnungen7.4 Sonstige Rechtsfolgen8 Kassen-Nachschau (
¿146b AO)8.1 Betroffene Systeme8.2 Zeitpunkt der Nachschau8.3 Zeitraum der Nachschau8.4 Ablauf der Nachschau8.4.1 Beginn8.4.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten8.4.3 Datenprüfungen mit AmadeusVerify8.4.4 Kassensturz8.4.5 Fotografien und Scans8.5 Abschluss der Kassen-Nachschau8.5.1 Ergebnislose Nachschau8.5.2 Änderung von Besteuerungsgrundlagen8.5.3 Überleitung in eine Außenprüfung8.6 Rechtsbehelfe8.7 Vorbereitung auf eine Kassen-Nachschau9 Manipulationsschutz für elektronische Aufzeichnungssysteme9.1 Einführung9.2 Abzusichernde Vorgänge9.3 Architektur der TSE9.4 Zertifizierung der TSE9.5 Arten technischer Sicherheitseinrichtungen9.5.1 Klassifizierung9.5.2 Veräußerung und Erwerb einer Gebraucht-TSE9.6 Funktionsweise der TSE9.7 Belegausgabepflicht9.7.1 Allgemeine Grundsätze9.7.2 Ausstellung von Bewirtungskostenbelegen9.7.3 Bewirtungskostenbelege aus Sicht der Empfänger9.7.4 Exkurs: "Info-Rechnungen"9.7.5 Mindestinhalte einer Bewirtungskostenrechnung9.8 Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme9.9 Umgang mit technischen Störungen9.10 Sanktionen9.11 Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung10 DATEV-Lösungen10.1 DATEV Kassenbuch online10.1.1 Einführung10.1.2 Programmziel10.1.3 Programminhalt10.2 DATEV Datenprüfung comfort10.2.1 Einführung10.2.2 Programmziel10.2.3 Programminhalt10.3 DATEV Kassenarchiv online und MeinFiskal11 Anhang11.1 BMF-Schreiben vom 30.06.202111.2 Matrix der Datenzugriffsrechte
Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige Ankündigung betreten, um- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,- Testkäufe durchzuführen,- Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,- einen Kassensturz durchzuführen und- sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen.Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer zentralen Herausforderung für Betreibende von Gastronomiebetrieben, um keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen zu müssen. Lesen Sie in der Ausgabe u. a. wie Sie Aufzeichnungen über- Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten,- Verderb, Schwund und Diebstahl,- Sachspenden an die Tafel oder- Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiterführen und wie Bewirtungskostenrechnungen aussehen müssen. Erfahren Sie, was Prüfende der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die aus der Feder des BMF stammenden FAQ und Anwendungserlasse sind ebenso berücksichtigt wie die GoBD 2019. Thematisiert werden auch die Folgerungen aus der Pandemie, so etwa die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen bis zum 31.12.2022.Urteile der Finanzgerichtsbarkeit oder Ausführungen zu Notwendigkeit und Inhalten einer Verfahrensdokumentation runden das Werk ab.Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.Hinweis: Bei cloudbasierten Kassensystemen sind noch einige rechtliche Fragen in Klärung. Hiervon ist der Erscheinungstermin dieses Artikels abhängig.

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