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Jetzt handeln und teure Bußgelder durch Missachtung des TTDSG vermeiden
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ISBN-13:
9783962760878
Veröffentl:
2023
Erscheinungsdatum:
30.04.2023
Seiten:
164
Autor:
Jens Eckhardt
Gewicht:
216 g
Format:
187x132x12 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Partner bei dmp Derra, Meyer & Partner PartGmbB, Düsseldorf, Ulm, Berlin Themenschwerpunkte: Compliance, Datenschutzrecht, IT- und Telekommunikationsrecht, Wettbewerbs- und Marketingrecht
1 TTDSG - ePrivacy und DSGV1.1 Ziel des TTDSG und Anlass für die Schaffung des TTDSG1.2 TTDSG zwischen ePrivacy-Richtlinie und ePrivacy-Verordnung1.3 TTDSG und DSGVO: Was hat Vorrang? Wo ist das wie geregelt?2 Allgemeiner Teil des TTDSG2.1 Ein Gesetz - Zwei Regelungsmaterien2.2 TTDSG - Dann ist es anzuwenden2.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich2.2.2 Räumlicher Anwendungsbereich2.2.3 Besonderheit: Datenschutz auch für juristische Personen2.3 Begriffsbestimmungen des TTDSG2.4 Abgrenzung Telekommunikation - Telemedien - DSGVO2.5 Keine umfassende und abschließende Regelung im TTDSG2.6 Übersicht über den Aufbau des TTDSG3 Datenschutz bei Telemedien3.1 Überblick und Verhältnis zur DSGVO und zum TMG3.2 Orientierungshilfe(n) Telemedien der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden3.3 Telemediendatenschutz (

¿19 bis 24 TTDSG)3.3.1 Anwendungsbereich und DSGVO3.3.2 Wer ist verpflichtet? Was und wer ist geschützt?3.3.2.1 Übersicht über die Regelungen des Teil 3 des TTDSG583.3.2.2 Was gilt für das Intranet im Unternehmen?3.3.3 Sicherheit der Verarbeitung und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten3.3.3.1 Technische und organisatorische Vorkehrungen3.3.3.2 Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger3.3.3.3 Sicherheit der Verarbeitung nach DSGVO und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten3.3.4 Auskunftserteilung (

¿21 - 24 TTDSG)3.3.5 Im Ergebnis: Regelung des Datenschutzes für Telemedien durch die DSGVO3.4 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen und Einwilligungsmanagement (

¿25, 26 TTDSG)3.4.1 Vorgabe in der sog. ePrivacy-Richtlinie3.4.2 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen (
¿25 TTDSG)3.4.2.1 Erläuterungen zum Anwendungsbereich des
¿25 TTDSG3.4.2.2 Erläuterungen zum Einwilligungserfordernis des
¿25 Abs.¿1 TTDSG3.4.2.3 Erläuterungen zu den Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis (
¿25 Abs.¿2 TTDSG)3.4.2.3.1 Zulässigkeit ohne Einwilligung im Bereich Telekommunikation (
¿25 Abs.¿2 Nr.¿1 TTDSG)3.4.2.3.2 Zulässigkeit ohne Einwilligung im Bereich Telemedien (
¿25 Abs.¿2 Nr.¿2 TTDSG)3.4.2.3.3 Prüfungsschritte zu
¿25 TTDSG3.4.2.4 Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit
¿25 TTDSG3.4.3 Ansätze, Positionierungen und Erläuterungen der Orientierungshilfe Telemedien zu
¿25 TTDSG3.4.3.1 Schwerpunkt der OH Telemedien3.4.3.2 Orientierungshilfe Telemedien3.4.3.2.1 Ausführungen zur Anwendung des
¿25 TTDSG3.4.3.2.2 Ausführungen zur Einwilligung nach
¿25 Abs.¿1 TTDSG3.4.3.2.3 Ausführungen zur Ausnahme nach
¿25 Abs.¿2 Nr.¿2 TTDSG3.4.4 Verhältnis des
¿25 TTDSG zur DSGVO3.4.5 Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen (
¿26 TTDSG)3.5 Datentransfer in Drittländer - Ein Überblick3.6 Zusammenfassung zur Prüfung von Tracking & Co.3.6.1 Maßgaben der deutschen Datenschutz­aufsichtsbehörden zum Tracking und Profiling3.6.1.1 Orientierungshilfe Telemedien 20213.6.1.2 Exkurs: Datenschutzaufsichtsbehörden - Hinweise zum Einsatz von Google Analytics3.6.2 Bewertung von Tracking und Profiling: Drei Unterschiedliche Anforderungen müssen beachtet werden!3.6.3 Was gilt ergänzend aus der DSGVO bei TM?3.6.4 Webhoster und Agenturen: An was ist zu denken!?4 Datenschutz in der Telekommunikation4.1 Überblick und Verhältnis zur DSGVO und zum TKG4.2 Anwendungsbereich und DSGVO4.2.1 Wer ist verpflichtet? Was und wer ist geschützt? (
¿3 TTDSG)4.2.2 Im Übrigen gilt die DSGVO!4.2.3 Erweiterung auf OTT4.3 Datenschutz in der Telekommunikation - Überblick4.4 Vertraulichkeit der Kommunikation - Fernmeldegeheimnis (
¿3 Abs.¿1 TTDSG)4.4.1 Schutz des Fernmeldegeheimnisses4.4.2 Eigenständiger strafrechtlicher Schutz des Fernmeldegeheimnisses durch
¿206 StGB4.4.3 Sonderfall: Telekommunikation im Beschäftigungsverhältnis4.4.3.1 Anwendung der Datenschutzbestimmungen des TKG4.4.3.2 Anwendungsvorrang der DSGVO4.4.3.3 Sonderregelungen für das Beschäftigungsverhältnis und DSGVO4.4.4 Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen (
¿4 TTDSG)4.4.5 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen (
¿5 TTDSG)4.4.6 Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung (
¿6 TTDSG)4.5 Bestandsdaten4.6 Sicherheit der Verarbeitung und Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten4.6.1 Missbrauch von Telekommunikationsanlagen (
¿8 TTDSG)4.6.2 Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten (
¿12 TTDSG)4.6.3 Sicherheit der Verarbeitung nach TKG und Verhältnis zur DSGVO4.7 Verkehrsdaten und Standortdaten1534.7.1 Verarbeitung von Verkehrsdaten (
¿9 TTDSG)4.7.2 Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung (
¿10 TTDSG)4.7.3 Einzelverbindungsnachweis (
¿11 TTDSG)4.7.4 Standortdaten (
¿13 TTDSG)4.8 Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung4.8.1 Mitteilung ankommender Verbindungen (
¿14 TTDSG)4.8.2 Rufnummernanzeige und -unterdrückung (
¿15 TTDSG)4.8.3 Zusammenhang der Rufnummernanzeige (
¿15 TKG) mit Werbeanrufen4.8.4 Automatische Anrufweiterschaltung (
¿16 TTDSG)4.9 Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten (

¿17, 18 TTDSG)4.10 Ergänzung durch die Regelungen der DSGVO5 Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht5.1 Strafvorschriften (
¿27 TTDSG)5.2 Bußgeldvorschriften (
¿28 TTDSG) und Verhältnis zur DSGVO5.3 Zuständigkeiten5.3.1 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (
¿29 TTDSG)5.3.2 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur (
¿30 TTDSG)5.3.3 Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder
Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder "verschärft".Dies betrifft zum Beispiel:- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen- technische und organisatorische Vorkehrungen, die Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur AuskunftserteilungDie wichtigste Änderung bezieht sich auf Cookies und Banner, und betrifft somit alle, die eine Website oder einen Webshop betreiben.Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.

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