Whistleblowing - Hinweisgeberschutz im Unternehmen

Rechtliche Vorgaben und praktische Umsetzung
 SPIRALB
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ISBN-13:
9783962760939
Veröffentl:
2023
Einband:
SPIRALB
Erscheinungsdatum:
01.10.2023
Seiten:
120
Autor:
Volker Schramm
Gewicht:
332 g
Format:
234x168x14 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Dr. jur. Volker Schramm ist Partner der Ringel Schramm Partnerschaft mbB in München.Nach einigen Jahren als Syndikus mit Prokura und Projektleiter für Akquisitionsfinanzierungen in einer großen Münchner Privatbank trat er in 2003 der Kanzlei bei.Seine Beratungsschwerpunkte liegen in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, der Begleitung von Unternehmenstransaktionen und Familiengesellschaftenund im Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite.Er ist als Autor, Dozent und regelmäßig als Referent in seinen Beratungsschwerpunkten aktiv.Dr. jur. Stefan Lode leitet als Partner der Kanzlei Rückel & Collegen das Büro Düsseldorf. Er berät und vertritt Unternehmen im Wirtschaftsrecht, bei der Internationalisierung und Geschäftserweiterung, im Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. Er arbeitete in verschiedenen, zum Teil US-amerikanischen Kanzleien. Von 2005 bis etwa 2015 war er als Führungskraft in der Geschäftsleitung zweier Medienkonzerne im Bereich Marketing & Vertrieb und Development tätig, hat eigene Unternehmen mit gegründet und andere als Unternehmensberater begleitet. Neben der juristischen Expertise hat er so auch Erfahrungen in der Unternehmensführung und Geschäftsentwicklung gesammelt.
1 Einführung und einige grundlegende Definitionen1.1 Begriffsbestimmung des Whistleblowers, Hinweisgebers und der geschützten Informationen1.2 Historische und aktuelle Beispiele1.3 Notwendigkeit des Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzes1.4 Für die Allgemeinheit wichtige Informationen im Konflikt mit Vertraulichkeitspflichten2 EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz2.1 Entstehungsgeschichte2.2 Diskussionen in Politik und Interessensgruppen2.3 Wesentliche Inhalte der EU-Richtlinie3 Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland4 Hinweisgeberschutzgesetz4.1 Vorbemerkung4.2 Die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)4.3 Geschützte Personen4.3.1 Arbeitnehmer & sonstige Mitarbeiter4.3.2 Geschäftspartner & Dritte4.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich - Meldung von Rechtsverstößen4.3.4 Nicht geschützte Personen, Wegfall des Hinweisgeberschutzes4.4 Meldestelle - Verpflichtung für wen?4.5 Verpflichtung für Unternehmen4.5.1 Bedeutung der Unternehmensgröße4.5.2 Sonstige Unternehmen4.5.3 Behörden4.6 Keine Meldestelle eingerichtet - Bußgelder4.6.1 Zeitplan - ab wann müssen Unternehmen handeln?4.6.2 Längere Frist für kleine Unternehmen4.6.3 Anonyme Hinweise4.7 Möglichkeit des "Outsourcing"4.8 Gemeinsame Meldestellen mehrerer Unternehmen4.9 Selber machen oder ausgliedern?5 Konkrete Pflichten für Unternehmen aus dem HinSchG5.1 Verbot von Repressalien5.2 Einrichtung einer Meldestelle im Unternehmen5.2.1 Interne Meldestelle - Externe Meldestelle - Offenlegung5.2.2 Meldekanäle/interne Meldestellen - Begriffsbestimmung5.2.3 Konkurrenz der Meldestellen/Meldewege5.2.4 Interesse des Arbeitgebers an Nutzung des internen Meldekanals5.2.5 Anforderungen an die Meldekanäle5.2.6 Vertraulichkeit von Meldekanälen5.2.7 Sonderfall anonyme Hinweise5.3 Bestimmung eines Mitteilungsempfängers5.3.1 Person des Mitteilungsempfängers5.3.2 Qualifikation der Mitteilungsempfänger5.3.3 Personalabteilung als Mitteilungsempfänger und Meldestelle?5.3.4 Betrieb der internen Meldestelle durch Dritte5.3.5 Gemeinsamer Betrieb von Meldestellen5.4 Aufgaben der Meldestelle5.4.1 Informationspflichten/Schulungen5.4.2 Mitarbeiterinformation5.4.3 Information der Führungskräfte5.4.4 Beteiligung des Betriebsrates5.4.5 Information von Dritten außerhalb des Unternehmens5.5 Verfahren für die Behandlung von Mitteilungen5.5.1 Notwendige Maßnahmen zur Behandlung von Hinweisen5.5.2 Fristen5.5.3 Folgemaßnahmen,
¿18 HinSchG5.5.4 Ablaufplan nach Hinweis5.6 Anbindung an das Compliance-Management-System5.7 Haftung des Unternehmens bei Verstößen gegen das HinSchG5.7.1 Geldbußen5.7.2 Schadensersatz5.8 Verbot abweichender Vereinbarungen6 Sonderfall: Sexualisierte Gewalt6.1 Einführung, Beispielfall6.1.1 Definition, ein paar Zahlen6.2 Anwendbarkeit des HinSchG6.3 Die psychologischen Fragestellungen6.4 Kompetenzen der Meldestelle6.5 Kritischer Schutzbereich des Gesetzes6.5.1 Repressalienverbot6.5.2 Schutz der Überbringer schlechter Botschaften?6.6 Gefahr des Missbrauchs weitergehende Schäden7 Interne¿Kommunikation - Exkurs:¿Unternehmensführung7.1 Vertrauensbildung7.2 Unternehmensführung, Wertekultur, Unternehmenskultur7.3 Kommunikative Maßnahmen7.3.1 Einrichtung der Meldestelle7.3.2 Im laufenden Betrieb8 Schlussbemerkung
Die Verpflichtungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie treffen private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro.Die zum Teil umfangreichen Aufgabenstellungen ergeben sich direkt aus der Richtlinie. Dass der deutsche Gesetzgeber es nicht geschafft hat, rechtzeitig das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie auf den Weg zu bringen, ist bedauerlich und führt dazu, dass viele Fragen im Detail noch offen sind. Grundlegende Maßnahmen zur Umsetzung und eine Information darüber an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten aber nicht aufgeschoben werden. Sie müssen dafür sorgen, dass Hinweise auf Rechtsverstöße erfolgen können, ohne dass der Hinweisgebende Sanktionen fürchten muss. Hierfür müssen interne Meldekanäle eingerichtet und Verantwortliche bestimmt werden, die die Hinweise entgegennehmen und Folgemaßnahmen in die Wege leiten. Da das Vorhandensein entsprechender Einrichtungen zukünftig Gegenstand bei Compliance-Prüfungen in Unternehmen sein wird, werden auch Beraterinnen und Berater verstärkt mit Anfragen hierzu konfrontiert.Der Leitfaden unterstützt bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz. Das Buch führt durch die wesentlichen Inhalte der Richtlinie, zeigt zwingend notwendige Aufgaben und Gestaltungsalternativen auf, liefert Checklisten und Maßnahmenpakete zur Einrichtung eines betriebsinternen Meldesystems.Die Verantwortlichen im Unternehmen werden so in die Lage versetzt, zusammen mit ihrem Berater einen auf das Unternehmen zugeschnittenen, umfangreichen Schutz von Hinweisgebern nach den Vorgaben der Richtlinie umzusetzen.Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.

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