BERGRICHTER

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Beschreibung:

Der Bergrichter war ein Beamter der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter, oder je nach Land, entweder der Bergvogt oder der Bergmeister. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Ab dem 15. Jahrhundert erhielten die Bergleute einen eigenen rechtlichen Status. Da es den Landrichtern an der nötigen bergmännischen Fachkompetenz mangelte, wurden von den Landesfürsten die Bergrichter eingesetzt. Die Ernennung des Bergrichters erfolgte in den Gebieten in denen die Bildung eines Berggerichtes erforderlich war. Amtssitz des Bergrichters war die dem Bergbaugebiet am nächsten gelegene Stadt. Wenn der Bergbau in dem Wirkungsbereich des Bergrichters zum Erliegen kam oder in einem anderen Bezirk ein ergiebigerer Bergbau bestand, wurde der Amtssitz des Bergrichters verlegt.

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