Delinquenz und Geldsanktion im Einkommensteuerrecht.; Sanktionsabzugsverbote, Strafverteidigungskosten und Übernahme von Sanktionen durch den Arbeitgeber.; Schriften zum Steuerrecht; Deutsch; 398 S.
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Delinquenz und Geldsanktion im Einkommensteuerrecht.; Sanktionsabzugsverbote, Strafverteidigungskosten und Übernahme von Sanktionen durch den Arbeitgeber.; Schriften zum Steuerrecht; Deutsch; 398 S.

Delinquenz und Geldsanktion ..
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Marius Plum studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuer- und Gesellschaftsrecht an der Universität Passau. Promotionsbegleitend war er von 2013 bis 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht und am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafrechtsgeschichte an der Universität Passau tätig; zudem war er von 2016 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Steuerrechts-Praxisgruppe bei Hogan Lovells International LLP in München. Seit 2017 ist er Rechtsreferendar am LG Traunstein (Bezirk OLG München).
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind die Abzugsverbote für Geldsanktionen im EStG und KStG, insbesondere deren systemkonforme Begründung bzw. Rechtfertigung, der Umfang ihres Anwendungsbereiches und die beiderseitigen Folgen der wirtschaftlichen Übernahme von Sanktionen und Verteidigungsaufwendungen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Hierbei wird auch ein Konzept für eine rechtssicherere Handhabung der Rechtsfigur vom "ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse" vorgestellt.
1. Einleitung
2. Steuer- und strafrechtliche Grundlagen der weiteren Untersuchungen

Überblick zur Bedeutung des Veranlassungsprinzips - "Wertneutralität" des Steuerrechts,
40 AO - Überblick über die Straftheorien und Grundlagen der strafrechtlichen Schuldbegriffe - Fazit

3. Begründung für die Nichtabziehbarkeit straf- und ordnungsrechtlicher GeldsanktionenUnterschiedlicher Ausgangspunkt der

4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 und 12 Nr. 4 EStG - Einbettung des Exklusivitätsgedankens in die Entwicklungsgeschichte des Umgangs mit Sanktionen im Einkommensteuerrecht - Geldstrafen und Veranlassung - Andere Sanktionen und Sanktionsabwendungskosten - Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Durchbrechungen des objektiven Nettoprinzips

4. Übernahme strafrechtlicher Geldsanktionen durch Dritte

Praxisrelevanz - Grundsätzliches im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Steuerrechtlicher Umgang mit Übernahmekonstellationen

5. Zusammenfassung

Literatur- und Sachwortverzeichnis
Weshalb soll eine Geldstrafe, die z.B. wegen eines Umsatzsteuerdelikts zu bezahlen ist, als stets privat veranlasste Zahlung nicht abzugsfähig sein? Warum können die Kosten für die Verteidigung gegen diesen Vorwurf ggf. aber abziehbaren Erwerbsaufwand darstellen? Welche Rechtsfolgen knüpfen sich an die Übernahme der Kosten des Strafverfahrens bzw. der Geldsanktionen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Unter anderem wird erläutert, wie sich die Abzugsverbote für Geldsanktionen im EStG und KStG systemkonform erklären lassen, wie eine rechtssicherere Handhabung des "ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses" gelingen kann, weshalb die Übernahme von Sanktionen und Verteidigungskosten durch Arbeitgeber nicht zwingend zum Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer führt und in welcher Relation die Kostenübernahme zum Betriebsausgabenabzug des Arbeitgebers und den Sanktionsabzugsverboten steht.

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