Recht ohne Staat?: Zur Normativität nichtstaatlicher Rechtsetzung (Normative Orders, 4)
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Recht ohne Staat?: Zur Normativität nichtstaatlicher Rechtsetzung (Normative Orders, 4)

Zur Normativität nichtstaatlicher Rechtsetzung
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Stefan Kadelbach ist Professor für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Frankfurt. Klaus Günther ist dort Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht.
Normative Orders
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehendselbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander - G 8, G 20 -, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
Inhalt
Vorwort7

Recht ohne Staat?
Stefan Kadelbach und Klaus Günther9

Verfassungen ohne Staat? Zur Konstitutionalisierung transnationaler Regimes
Gunther Teubner49

Unternehmen als Normunternehmer: Global Governance und das Gemeinwohl
Klaus Dieter Wolf101

Modernes Investitionsschutzrecht - Ein Beispiel für entstaatlichte Setzung und Durchsetzung von Recht
Rainer Hofmann119

Katholisches Kirchenrecht und Moraltheologie im 16. Jahrhundert: Eine globale normative Ordnung im Schatten schwacher Staatlichkeit
Thomas Duve147

Recht ohne Staat im Staat: Eine rechtsethnologische Betrachtung
Franz von Benda-Beckmann175

Vom Naturrecht der Urgesellschaft zu den kulturellen Rechten indigener Völker: Rechtsethnologische Konstruktionen und Reflexionen
Susanne Schröter201

Autorinnen und Autoren229
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander - G 8, G 20 -, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.

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