Recht ist, was den Waffen nützt. Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert
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Recht ist, was den Waffen nützt. Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert

Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert. Mit e. Geleitw. v. Hans-Jochen Vogel
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Das Fazit dieses ersten Gemeinschaftsprojektes von Juristen und Historikern lautet Im Konflikt zwischen Macht und Freiheit hat sich die Justiz im Kaiserreich in der Weimarer Republik im NS-Staat und bis in die jüngste Zeit häufig auf die Seite der Machthaber geschlagen Sie bedienten sich dabei der strafrechtlichen Vorwürfe des angeblichen Landesverrats der Wehrkraftzersetzung der Nötigung Immer wieder wurde Anklage wegen Beleidigung von Soldaten und Militärpolitikern erhoben Die kalte Amnestie für Wehrmachts-Juristen die Versuche zur Kriminalisierung von Gegnern der Wiederbewaffnung und zur Aushöhlung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verweisen auf die Autoritätsgläubigkeit von Richtern und ihre Nachgibigkeit gegenüber militärischen Interesses auch nach 1945 Aber entmutigende Versuche diese dominante Strömung der Justiz zu durchbrechen Neuware original eingeschweisst new item still sealed

ISBN-13:
9783351025786
Veröffentl:
2004
Einband:
Gb., verlagsfrisch.
Seiten:
432
Autor:
Wolfram (Hg.) Wette Helmut Kramer
Gewicht:
612 g
SKU:
INF1100010031
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Pazifisten im Visier der Justiz - ein bedrückendes Kapitel deutscher Geschichte vom Kaiserreich bis in die Gegenwart

Kriegsgegner hatten es nie leicht in einem Land, in dem Soldaten, Militär und kriegerische Gewalt zu den Selbstverständlichkeiten staatlicher Existenz gezählt wurden. Häufig durften Kritiker es nicht einmal wagen, den Krieg als das Wesenselement des Politischen in Frage zu stellen. Erstmals zeichnen Juristen und Historiker ein Gesamtbild des Verhältnisses von Justiz und Pazifismus im kriegerischen 20. Jahrhundert.

Das Fazit dieses ersten Gemeinschaftsprojekts von Juristen und Historikern lautet: Im Konflikt zwischen Macht und Freiheit hat sich die Justiz im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im NS-Staat und bis in die jüngste Zeit häufig auf die Seite der Machthaber geschlagen. Sie bediente sich dabei der strafrechtlichen Vorwürfe des angeblichen Landesverrats, der Wehrkraftzersetzung, der Nötigung. Immer wieder wurde Anklage wegen Beleidigung von Soldaten und Militärpolitikern erhoben. Die "kalte Amnestie" für Wehrmachts-Juristen, die Versuche zur Kriminalisierung von Gegnern der Wiederbewaffnung und zur Aushöhlung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung verweisen auf die Autoritätsgläubigkeit von Richtern und ihre Nachgiebigkeit gegenüber militärischen Interessen auch nach 1945. Aber es gibt auch ermutigende Versuche, diese dominante Strömung der Justiz zu durchbrechen.

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