Laxheit in Fragen geistigen Eigentums: Brecht und Urheberrecht (lfb texte)
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Laxheit in Fragen geistigen Eigentums: Brecht und Urheberrecht (lfb texte)

Brecht und Urheberrecht
 Taschenbuch
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Bekanntlich nahm es Bertolt Brecht, wie viele Künstler der Moderne, mit dem geistigen Eigentum nicht immer so genau. So benutzte er für die "Dreigroschenoper", die 1928 Premiere hatte, einige Lieder von François Villon, die in der Übersetzung von Karl Anton Klammer erschienen waren, ohne die Quelle anzugeben. Das veranlasste Alfred Kerr im Mai 1929 im Berliner Tageblatt zu scharfen Vorwürfen gegen Brecht, der daraufhin seine "Laxheit in Fragen geistigen Eigentums" einräumte. Die Brecht-Erben haben sich diese "Laxheit" im Umgang mit Brechts eigenem Werk bisher nicht zu eigen gemacht. Das zeigte zuletzt die Kontroverse um die "Baal"-Inszenierung von Frank Castorf 2015. Doch was passiert, wenn in zehn Jahren die urheberrechtliche Schutzfrist auf die Werke Brechts abläuft? Die hier versammelten Beiträge verfolgen Brecht als Urheber, als Nutzer fremder Textvorlagen und als Koautor und thematisieren das Urheberrecht von Autorinnen und Autoren in Zeiten grenzenloser Verbreitung von so genanntem Content. Der Band dokumentiert die Brecht-Tage 2016, die am Literaturforum im Brecht-Haus stattgefunden haben.
Mit Beiträgen von Sebastian Baumgarten, Rainer Dresen, Katharina de la Durantaye, friendly fire, Albrecht Götz von Olenhusen, Annett Gröschner, Carl Hegemann, Alexander Karschnia, Sabine Kebir, Uwe Kolbe, LIGNA, Jürgen Marten, Rupprecht Podszun, Cornelius Puschke, Ulrike Almut Sandig, Philipp Theisohn, Regula Venske und Klaus Völker u. a.

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